NEWS und Wissenswertes aus unserer Praxis!
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Dr. Thomas Multhaup
Zahnarzt

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NEWS und Wissenswertes aus unserer Praxis!

Hat die Zahnfarbe etwas mit der Zahngesundheit zu tun?

Die Zahnfarbe eines Patienten ist etwas sehr Individuelles und abhängig von der Struktur und der Funktion der Zähne sowie ihrer Umgebung. Dabei verändert sich die Zahnfarbe im Laufe des Lebens. Dies wird verursacht sowohl durch natürliche Abnutzung der äußeren Zahnschmelzschicht (Abrasion) als auch durch starkes Knirschen (Attrition) oder Säureeinwirkung (Erosion), wodurch darunter liegende, stärker gelblich gefärbte Schichten des Zahnbeins (Dentin) sichtbar werden.

Zahnverfärbungen können auch Hinweise auf Erkrankungen der Zahnhartsubstanz (Karies) und des Zahnnervs sein. Darüber hinaus gibt es Zahnverfärbungen in Folge von allgemeingesundheitlichen Störungen, erblichen Dispositionen, frühkindlicher Medikamenteneinnahme sowie einer überhöhten Fluoridzufuhr. All diese Ursachen verfärben den Zahn von innen heraus. Daneben gibt es selbstverständlich Zahnverfärbungen, die durch Auflagerungen auf der Zahnoberfläche entstehen. Dies geschieht vor allen Dingen durch Nahrungs- und Genussmittel, aber auch bei Medikamenteneinnahme. Die Farbe der Zähne kann also, muss aber keine Hinweise auf Erkrankungen der Zähne und des Mundes geben (BZÄK).

Zahnpflege bei Säuglingen und Kleinkindern: Wann das erste Mal zum Zahnarzt?

Es ist sinnvoll, sich schon während der Schwangerschaft beim Zahnarzt über die Zahn- und Mundhygiene bei Säuglingen und Kleinkindern, über zahngesundes Ernährungsverhalten und den Einsatz von Fluoriden zu informieren. Der erste Besuch des Kleinkindes beim Zahnarzt sollte dann frühzeitig, spätestens nach dem Durchbruch des ersten Milchzahnes im ersten Lebensjahr erfolgen. Danach empfiehlt sich ein regelmäßiger, halbjährlicher Besuch beim Zahnarzt. Welche Termine notwendig sind, hängt vom individuellen Erkrankungsrisiko ab und wird durch den Zahnarzt in Abstimmung mit den kinderärztlichen Untersuchungen (gelbes Kinderuntersuchungsheft) festgelegt.

Ein entspanntes und spielerisches Heranführen an die Situation in der zahnärztlichen Praxis schafft eine gute Vertrauensbeziehung. Ängste werden so abgebaut oder können erst gar nicht entstehen (BZÄK).

Kann man eine Zahnbehandlung von der Steuer absetzen?

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Die steuerlich geltende sogenannte "außergewöhnliche Belastung" wird prozentual vom Gesamteinkommen berechnet. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommenssteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder (BZÄK) ab.

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